Bekanntmachung gem § 13 AVG

Bekanntmachung
gemäß § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG
und § 86b Bundesabgabenordnung – BAO

A) Rechtswirksames Einbringen im elektronischen Verkehr
Für das rechtswirksame Einbringen von schriftlichen Anbringen (§ 13 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, § 86b Bundesabgabenordnung – BAO) im elektronischen Verkehr an alle bei der Gemeinde Oetz eingerichteten Behörden und Dienststellen stehen Ihnen folgende Kontakte zur Verfügung: 

E-Mail:                                       gemeinde@oetz.gv.at

Online-Formulare:                     www.oetz.gv.at/Buergerservice/Digitale_Einreichung

Telefax:                                       05252 / 6218-12

 


Die Empfangsgeräte der bei der Gemeinde Oetz eingerichteten Behörden und Dienststellen für elektronische Anbringen werden außerhalb der Amtsstunden nicht betreut. Anbringen gelten erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt, auch wenn sie bereits vorher in den Verfügungsbereich der Gemeinde Oetz gelangt sein sollten.

 

Anbringen, die an die personalisierten E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie an sonstige E-Mail- oder Telefax-Kontakte gerichtet werden, gelten nicht als rechtswirksam eingebracht.

 

1.) E-Mails

 E-Mails einschließlich Anlagen, die

a)  für den Empfänger nicht mit vertretbaren Mitteln entschlüsselbar sind oder einen Passwortschutz enthalten,

b)   Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schäden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigten können,

c)   ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (z.B. VBScript, ActiveX, Java bzw. JavaScript) enthalten,

d)   für relevante Inhalte Hyperlinks zu Internetadressen oder zu Dateien im Internet (z.B. Registered Mail oder Cloud-Diensten) verwenden,

e)   die maximale Größe von 20 Megabyte (inklusive aller Anlagen) überschreiten oder

f)    als Werbe-, Spam- oder Junkmails eingestuft werden

 gelten nicht als rechtswirksam eingebracht, werden nicht bearbeitet und gelöscht. Hierüber wird die Absenderin bzw. der Absender nicht in jedem Fall informiert.

 

2.) Online-Formulare
Für Online-Formulare gelten die Punkte 1.) a) bis d) sinngemäß. Die zulässige maximale Größe und die zulässigen Dateiformate von Anlagen richten sich nach dem jeweiligen Online-Formular und werden dort aufgelistet. Beim Überschreiten der zulässigen Dateigröße und dem Hochladen eines nicht zulässigen Dateiformates erfolgt eine vom Formularserver generierte Fehlermeldung und eine Übermittlung findet nicht statt.


3.) Anlagen
Für Anlagen eines E-Mails dürfen folgende Dateiformate – sofern technisch möglich – verwendet werden:

<> 

Dateityp 

Dateiformat

Text 

.txt, .csv, .xml

Dokument 

.pdf, .html, .htm, .docx, .xlsx, .pptx, .odt, .ods, .odp, .doc, .xls, .ppt, .rtf

Grafik 

.gif, .jpg, .jpeg, .jpe, .bmp, .tif, .tiff, .png,

Zertifikate 

.p7, .p10, .p12, .der, .cer, .pem

 
B) Postalische Übermittlung und persönliche Abgabe von Schriftstücken
Bei postalischer Übermittlung von Schriftstücken sind diese an die Postadresse

 
Gemeinde Oetz
Hauptstraße 51
6433 Oetz 

zu richten.

Die persönliche Abgabe von Schriftstücken ist während der Amtsstunden – siehe Punkt C) 1.) – im Bürgerservicebereich im Erdgeschoß möglich.

C) Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten
Es werden folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt:

 

1.) Amtsstunden
a)   Montag, Dienstag und Donnerstag von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr
b)   Mittwoch vom 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
c)   Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr


2.) Parteienverkehrszeiten
d)   Montag, Dienstag und Donnerstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
e)   Mittwoch vom 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
f)    Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr


Keine Amtsstunden und kein Parteienverkehr an den gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember, am Nachmittag des 31. Dezember sowie am Nachmittag des Faschingsdienstages.

  

D) Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit 01.07.2024 in Kraft und ersetzt die seit 01.10.2014 geltende Bekanntmachung.

 

Der Bürgermeister:

Ing. Hansjörg Falkner